Leistungen für Privatpersonen
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Einem ist Ihr starker Partner bei allen Fragen im Gesundheitsrecht.
Privates Personenversicherungsrecht
(private Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, Lebensversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung)
Die Krankenversicherung lehnt die Erstattung eines Arzneimittels ab? Die
Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht leisten, weil die vorvertragliche
Anzeigepflicht verletzt wurde? Wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen
gegen die Versicherung.
Medizinrecht
- Sie möchten Schmerzensgeld einfordern? Die Kanzlei berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich.
- Ein möglicher Behandlungsfehler soll überprüft werden? Wir helfen Ihnen weiter.
- Sie wollen eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen? Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Einem berät Sie individuell.
Sozialversicherungsrecht
(gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche
Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung)
Die Krankenkasse erhebt höhere Beiträge, die Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt
oder die Berufsgenossenschaft erkennt eine Berufskrankheit nicht an? Wir klären
Ihre Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern.
Behindertenrecht/Rehabilitationsrecht/Pflegerecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Einem findet insbesondere individuelle Lösungen speziell für rechtliche Probleme, die sich für Menschen mit Behinderung ergeben:
- Feststellung eines Grades der Behinderung/Feststellung von Merkzeichen
- Beantragung von Hilfs- und Heilmitteln
- Leistungen der Eingliederungshilfe
- Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
- Rehabilitationsrecht
- Abfassung eines „Behindertentestaments“
- Betreuung/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Weitere Bereiche
Im Übrigen ist die Kanzlei Dr. von Einem Ihr starker Partner auch in den folgenden Bereichen:
- Rentenversicherungsrecht (insbesondere Recht der Versorgungswerke der Rechtsanwälte, Architekten, etc.)
- Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen gegenüber Sozialhilfeträgern
- Klärung von Elterngeldansprüchen
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Rehabilitationsrecht
- Kindergeldrecht